Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
Für die Betreiber der Photovoltaikanlage, für die Batterien bzw. Komponenten einer Photovoltaikanlage erworben und im privaten Wohnumfeld (auch Gartenlauben) sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert werden. Die Steuerbefreiung gilt nur für Anlagen in Deutschland. Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister beträgt nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) (gemäß §12 Abs. 3 UStG).
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Sie als Privatperson Photovoltaikanlagen für private Zwecke bestellen. Wir behalten uns jedoch vor, dass wir die Mehrwertsteuer, wenn Sie die Bedingungen für die Nullsteuer nicht erfüllen, nachverrechnen.